Treppenhausreinigung organisieren: Turnus, Umfang, Zuständigkeit
Wöchentlich oder 14-tägig? Was ins Leistungsverzeichnis gehört und wie Sie Diskussionen mit Mietern von Anfang an vermeiden.

Erst den Umfang, dann den Turnus
Bevor Sie über die Häufigkeit sprechen, sollte klar sein, welche Flächen dazugehören: Treppen und Podeste, Geländer, Eingangsbereich, Kellerflure, Waschküche, Fahrradkeller und Zuwege. Erst danach lässt sich ein sinnvoller Rhythmus festlegen.
Wöchentlich oder alle zwei Wochen
In den meisten Wohnhäusern ist wöchentlich oder 14-tägig üblich. Ausschlaggebend ist, wie viele Parteien im Haus wohnen und wie stark der Eingang genutzt wird. Häuser mit Kinderwagen, Hunden und viel Durchgang brauchen kürzere Abstände.
Fenster und Nebenflächen nicht vergessen
Treppenhausfenster, Briefkastenanlage und Müllstandplatz fallen oft durchs Raster. Nehmen Sie sie in größeren Abständen mit auf, dann gibt es später keine Diskussion darüber, wer zuständig ist.
Ein Ansprechpartner für alles
Wenn im Haus etwas auffällt, sollte klar sein, wen man erreicht. Bei uns landen Sie direkt bei jemandem, der das Haus kennt – ohne Warteschleife und ohne Weiterleitung.
Mehrere Objekte bündeln
Verwalten Sie mehrere Häuser, ist es einfacher, sie zusammen zu beauftragen. Ein Ansprechpartner, ein Rhythmus, eine Absprache – und dieselben Reinigungskräfte, die alle Objekte kennen.
